Die Stadthalle Lohr ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Webseiten unter www.stadthalle-lohr.de werden diesbezüglich fortlaufend überprüft und optimiert.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.stadthalle-lohr.de.
Stand der Erklärung: 27. Juni 2025
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.lohr.de ist derzeit teilweise mit den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit vereinbar. Dabei orientieren wir uns an der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der EN 301 549.
Diese Einschätzung beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung am 27. Juni 2025.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind aktuell noch nicht vollständig barrierefrei:
- PDF-Dateien (z. B. Satzungen, Formulare)
- Tabellen (z. B. Sitzungsübersichten, Haushaltspläne)
- Bilder ohne durchgängige Alternativtexte
- Videos ohne Untertitel und Gebärdensprache
- Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache sind noch nicht flächendeckend vorhanden
Diese Einschränkungen betreffen insbesondere ältere Inhalte sowie eingebundene Inhalte Dritter. Eine schrittweise Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant.
Da die Stadthalle Lohr verschiedene Informationen und Services für Nutzerinnen und Nutzer bereitstellt, sind auch externe Anwendungen und Services auf www.stadthalle-lohr.de eingebunden. Hierbei kann keine vollständige Barrierefreiheit garantiert werden. Auch in diesen Fällen bemüht sich die Stadthalle Lohr um eine möglichst zugängliche Gestaltung.
Barrierefreies Webdesign
Die Schriftgröße kann über das Browsermenü oder mit der Tastenkombination STRG + „+“ angepasst werden. Die Navigation ist weitgehend auch ohne Maus (per Tastatur) möglich. Die Seitenstruktur ist so gestaltet, dass unterstützende Technologien (z. B. Screenreader, Braillezeile) Inhalte korrekt erfassen können. Alternativtexte zu Bildern und Grafiken werden sukzessive ergänzt. Die Stadthalle Lohr stellt ausgewählte Inhalte in einfacher Sprache zur Verfügung. Eine vollständige Umsetzung in Leichter Sprache ist aufgrund rechtlicher und redaktioneller Vorgaben derzeit noch nicht möglich.
Leichte Sprache
Die Stadthalle Lohr stellt ausgewählte Inhalte in einfacher Sprache zur Verfügung. Eine vollständige Umsetzung in Leichter Sprache ist aufgrund rechtlicher und redaktioneller Vorgaben derzeit noch nicht möglich.
Deutsche Gebärdensprache (DGS)
Derzeit stehen auf www.stadthalle-lohr.de noch keine Inhalte in Gebärdensprache zur Verfügung. Die Stadthalle Lohr plant, künftig zentrale Informationen auch in DGS aufzubereiten.
Vorlesefunktion
Um die Zugänglichkeit für Menschen mit Leseschwierigkeiten oder Sehbehinderung zu verbessern, wird eine Vorlesefunktion (z. B. durch eine Software wie ReadSpeaker) geprüft und ggf. eingeführt.
Ihr Feedback
Das Ziel vollständiger Barrierefreiheit ist bei einer umfangreichen kommunalen Webseite anspruchsvoll. Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:
Stadthalle Lohr
Jahnstraße 8
97816 Lohr a.Main
Telefon: 09352 606 96 00
E-Mail: info@stadthalle-lohr.de
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, durch eine unzureichende barrierefreie Gestaltung der Website benachteiligt zu sein, können Sie sich an folgende Stellen wenden:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit sich an die Schlichtungsstelle BGG zu wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (BGG)
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de